Eklatante Schwächen bei der Pflanzenschutzmittelzulassung
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Die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständigen Behörden in Deutschland arbeiten nicht effizient und verstoßen durchgängig gegen die Fristen der EU-Pflanzenschutzverordnung 1107/2009. Zu dieser Einschätzung kommen die Autoren eines Audit-Berichts im Auftrag der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE) der Europäischen Union. Darauf weist der Industrieverband Agrar (IVA) in einer Pressemeldung hin. Leidtragende des Zulassungsstaus seien nicht nur die Hersteller der Pflanzenschutzmittel, die der IVA vertritt, sondern vor allem auch die Anwender, denen moderne Pflanzenschutzlösungen vorenthalten würden.
Während in den meisten Mitgliedstaaten der EU die Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in einer zentralen Behörde liegt, sind in Deutschland die Aufgaben auf vier Behörden verteilt: das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Julius Kühn-Institut (JKI), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA). Diese arbeiten, wie der Audit-Bericht aufzeige, oft unkoordiniert nebeneinander her und stimmten sich zu wenig mit europäischen Partnerbehörden ab. Allein das UBA habe 20 nationale Anforderungen und Modelle entwickelt, was eine europäische Harmonisierung erschwert.
Der IVA fordert eine grundlegende Reform des Zulassungssystems für Pflanzenschutzmittel in Deutschland mit einer einzigen unabhängigen Institution, die wissenschaftsfundiert alle relevanten Prüfbereiche bewertet.
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