EU-Audit zeigt Mängel bei der Pflanzenschutz-Zulassung auf
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Die deutlichen Verzögerungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind vor allem begründet durch die mangelnde Harmonisierung der Normen auf EU-Ebene, die von den Mitgliedstaaten insbesondere im Bereich des Umweltschutzes zur Bewertung herangezogen werden. „Folglich werden alle in Deutschland eingereichten Anträge auf Konformität mit den deutschen Anforderungen geprüft, selbst wenn andere Mitgliedstaaten bereits eine Bewertung anhand vereinbarter EU-Grundsätze vorgenommen haben“, lautet eine der Zusammenfassungen.
„Hier bedarf es einer dringenden Harmonisierung und des Verzichts auf doppelte nationale Bewertungen“, betont ZVG-Präsident Mertz und verweist erneut auf das gemeinsame Fünf-Punkte-Programm des ZVG und führender Agrarverbände für einen nachhaltigen Pflanzenschutz in Deutschland hin.
Auch die Zuständigkeit von drei weiteren Behörden unter dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sei laut Audit-Bericht einer der Ursachen für Verzögerungen. Die deutsche Organisationsstruktur im Bereich der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln seit eine Schwachstelle, insbesondere hinsichtlich des Risikomanagement, wo ein Konsens über geeignete Risikominderungsmaßnahmen zwischen zwei Behörden erreicht werden muss.
„Hier brauchen wir in Deutschland endlich eine klare und eindeutige Zuständigkeit einer einzigen Behörde, ansonsten werden die Nachteile für unsere Betreibe auch in Zukunft weiter bestehen“, fordert Jürgen Mertz von der Politik ein.
Audit-Bericht
5-Punkte-Papier der Agrarverbände
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