• Geben Sie einen Suchbegriff ein
    oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

    Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
    Führerschein

    Ein Schlepper ist kein Spielzeug

    Veröffentlicht am
    Dieser Artikel ist in der erschienen.
    PDF herunterladen
    Artikel teilen:

    Jugendliche und natürlich auch Erwachsene dürfen auch auf dem Betriebsgelände nur mit dem passenden Führerschein Schlepper, Stapler oder Hoflader fahren. Es ist ein Irrglaube, dass Personen ohne Fahrerlaubnis auf einem Betriebsgelände Schlepper, Hoflader oder Stapler fahren dürfen. Sobald es möglich ist, ein Betriebsgelände von außen zu betreten, gelten dort die gleichen Regeln zum Führen eines Fahrzeugs, wie auf einer öffentlichen Straße. Das Gleiche gilt übrigens auch auf Feldwegen.

    Die Prüfung zur Fahrerlaubnis der Klassen T und L können Jugendliche ab 16 Jahren ablegen. Erst diese Fahrerlaubnis berechtigt Jugendliche zum Schlepper fahren. Nur in begründeten einzelnen Härtefällen ist es möglich, diese Prüfung ausnahmsweise bereits mit 15 Jahren abzulegen, sofern dies eine medizinisch-psychologische Untersuchung zulässt. Die geltenden Vorschriften sind keineswegs als Schikane zu verstehen. Jeder, der den hohen Technisierungsgrad, die komplexen Steuerungen und die starken Motorleistungen moderner Schlepper kennt, wird die geltenden Richtlinien verstehen und beherzigen.

    0 Kommentare
    Was denken Sie? Artikel kommentieren

    Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
    Schreiben Sie den ersten Kommentar.

    Artikel kommentieren
    Was denken Sie? Artikel kommentieren