Wohnungsgenossenschaft plant eigenen Friedhof
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Am liebsten, so der Beitrag im Radio, möchte die Genossenschaft einen eigenen Gottes-Acker für die Bewohner anlegen. Das geht jedoch nicht mit dem sachsen-anhaltinischen Friedhofsrecht überein, das wie überall in Deutschland, Friedhöfe auf Privatgrundstücken verbietet.
Deshalb hat sich die Genossenschaft jetzt ein Feld auf einem städtischen Friedhof gesichert. Neben den Kosten für die Bestattung treibt die Bewohner vor allem das Thema der Grundpflege um, wie ein Verantwortlicher der Genossenschaft im Beitrag berichtet. Mit einer Ruhegemeinschaft, bei der Mitglieder nur die Bestattung bezahlen müssen, will die Genossenschaft dieses Problem lösen.
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