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Gemeinschaftsfelder auf kirchlichen Friedhöfen

Die beiden Treuhandstellen in Nordrhein-Westfalen haben jetzt mit den drei evangelischen Landeskirchen einen Mustervertrag für Gemeinschaftsanlagen auf kirchlichen Friedhöfen erarbeitet.
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Jam
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Carsten Nöll, Essen, stellvertretender Vorsitzender des Fachverbandes Friedhofsgärtner bei der Delegiertenversammlung des Landesverbandes Gartenbau NRW in Bochum, berichtet zum Mustervertrag: „Wenn nun ein evangelischer Friedhof dieses Muster unter Einschaltung unserer gärtnerischen Treuhandstellen verwendet, wir dies in den drei Landeskirchenämtern in NRW im vereinfachten Verfahren schnell und unkompliziert genehmigt“ erklärte Carsten Nöll.

Gespräche mit der katholischen Kirche stünden leider noch aus. Häufig versuchen Kirchen Gemeinschaftsanlagen über eigene Organisationen abzusichern, damit treten sie in Konkurrenz zu den friedhofsgärtnerischen Einrichtungen wie den verschiedenen Treuhandstellen und Genossenschaften.
 

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