Bestattung rechtzeitig regeln
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Haben Verstorbene zu Lebzeiten nicht vorgesorgt, stehen die Hinterbliebenen häufig vor einem Berg offener Fragen. Sie können dann oft nur vermuten, was im Sinne des Verstorbenen wäre. Die immer zahlreicheren Beisetzungsvarianten auf Friedhöfen, aber auch außerhalb, erhöhen zwar die Auswahl, sorgen aber ebenso für Ratlosigkeit.
Wer sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen will, sollte im Rahmen einer umfassenden Vorsorge auch den Nachlass regeln, zum Beispiel in einem Testament. Hier gilt das Gleiche wie für die Bestattungswünsche: Die Angehörigen – im Regelfall auch die Erben – erhalten Klarheit, der Vorsorgende die Gewissheit, dass seine Wünsche umgesetzt werden. Manchmal hängen Fragen der Bestattung auch mit dem Nachlass und den Rechten und Pflichten der Erben direkt zusammen. Zum Beispiel sind Erben gesetzlich verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, dass die Bestattungswünsche selbst nicht ins Testament gehören. Dieses wird meist erst Wochen nach dem Tod und der Bestattung geöffnet.
Alle wichtigen Fragen zu Bestattungsvorsorge und Nachlass beantwortet der neu erschienene „Ratgeber Todesfall und Nachlass – Vorsorgen für Erbschaft und Bestattung“, herausgegeben von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Er vermittelt die notwendige Übersicht in rechtlichen und organisatorischen Fragen. Hilfreich ist der Ratgeber nicht nur für Menschen, die sich im Rahmen der Vorsorge mit Trauerfall und Erbe befassen. Er beantwortet auch die Fragen derjenigen, die sich als Hinterbliebene nach einem Todesfall mit diesen Themen auseinandersetzen müssen. Der 128 Seiten umfassende Ratgeber ist bei Aeternitas zum Preis von zehn Euro zuzüglich Versandkosten erhältlich.
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