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    Schlepper nur mit Führerschein fahren

    Es ist ein Irrglaube, dass Personen ohne Fahrerlaubnis auf einem Betriebsgelände Schlepper, Hoflader oder Stapler fahren dürfen. Sowohl die Rechtsprechung als auch die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schließen das aus.
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    Im Klartext heißt dies: Sobald es möglich ist, ein Betriebsgelände von außen zu betreten, gelten dort die gleichen Regeln zum Führen eines Fahrzeuges wie auf einer öffentlichen Straße. Das Gleiche gilt übrigens auch auf Feldwegen.

    Die Prüfung zur Fahrerlaubnis der Klassen T und L können Jugendliche ab 16 Jahren ablegen. Erst diese Fahrerlaubnis berechtigt Jugendliche zum Schlepper fahren. Nur in begründeten einzelnen Härtefällen ist es möglich, diese Prüfung ausnahmsweise bereits mit 15 Jahren abzulegen, sofern dies eine medizinisch-psychologische Untersuchung zulässt. Die geltenden Vorschriften sind keineswegs als Schikane zu verstehen. Jeder, der den hohen Technisierungsgrad, die komplexen Steuerungen und die starken Motorleistungen moderner Schlepper kennt, wird die geltenden Richtlinien sofort verstehen und beherzigen. Jugendliche sind ohne Zweifel in der Regel gut in der Lage, die komplexe Technik richtig zu bedienen. Kommen sie aber in eine Gefahrensituation, sind sie damit schnell überfordert. Gelassenheit und Weitblick fehlen Kindern und Jugendlichen entwicklungsbedingt.

    Fahrsicherheitstraining hilft
    Gelassenheit und Routine alleine reichen freilich nicht aus, um anspruchsvolle Fahrsituationen wirklich zu meistern. Gerade Fahranfänger, die risikolos üben möchten, ihr Schlepper-gespann auch in gefährlichen Situationen zu beherrschen, sollten sich für ein Fahrsicherheitstraining für Schleppergespanne entscheiden.

    Unterweisung nicht vergessen
    Da jedes Schleppermodell Besonderheiten in der Bedienung aufweist, ist es notwendig, den Fahrer genau darin zu unterweisen, was bei dem jeweiligen Fahrzeug zu beachten ist. Unternehmer tun gut daran, diese Unterweisung schriftlich festzuhalten. Kommt es zu einem Unfall, kann das Vorliegen der Unterweisungsunterlagen auch haftungsrechtlich relevant sein.

    Führerscheinvielfalt
    Die Frage, wann eine Fahrt gewerblich und wann sie landwirtschaftlich ist, wann eine Berufskraftfahrerausbildung notwendig ist und wann ein L- oder T-Führerschein ausreicht, füllt Bände. Hierzu beraten unter anderem die Präventionsmitarbeiter der SVLFG.

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