Verkehr
Kfz-Versicherungsschutz
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In der Praxis der Kfz-Versicherung gibt es hin und wieder Fallkonstellationen, bei denen es aufgrund eingeschränkten oder nicht bestehenden Versicherungsschutzes zu Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung kommen kann. Fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls So wird beispielsweise der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist grobe Fahrlässigkeit unter anderem dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer etwa eine rote Ampel oder ein Stoppschild überfährt und dabei einen Unfall verursacht wird. Allerdings ist die Leistungsfreiheit des Versicherers in...
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