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ZVG fordert europäisch einheitliches Vorgehen

Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Klimaschutzplan 2050 zu verabschieden, der eine Reduktion der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) bis 2050 um 80-95% gegenüber 1990 vorsieht. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat dazu einen ersten, noch inoffiziellen Entwurf vorgelegt. Der ZVG warnt vor einem nationalen Alleingang.
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 „Dieser Klimaschutzplan setzt einen grundlegenden Umbau der Wirtschaft voraus und wird auch den Gartenbau massiv betreffen. Wir lehnen überzogene nationale Alleingänge ab und fordern, dass die nationale Klimapolitik im Einklang mit den europäischen Vorgaben erfolgt, um die wirtschaftliche Entwicklung der Betriebe im Wettbewerb zu gewährleisten“, so Jürgen Mertz, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG). Er betont, dass der Gartenbau wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig mit dem Klima und der Natur arbeite und darauf angewiesen sei, die Veränderbarkeit des Klimas zu erkennen und seine Produktion darauf auszurichten.

Gemeinsam mit acht Verbänden der Agrarwirtschaft beteiligt sich der ZVG an der Positionierung zum Entwurf des Klimaschutzplans 2050 und weist damit auf die besondere Rolle der Landwirtschaft einschließlich des Gartenbaus im Rahmen der Klimadiskussionen hin.

„Eine Halbierung der landwirtschaftlichen THG-Emissionen führt zur massiven Extensivierungen, dies kann nicht Ziel der Politik sein“, so Mertz. Das Ziel der „Halbierung der landwirtschaftlichen THG-Emissionen bis 2050“ sei überzogen. Weiterhin weist der ZVG darauf hin, dass Pflanzen und Gehölze einen Beitrag zur Minderung der THG-Emissionen liefern und als Senken anzuerkennen sind.

Kritisch sieht der ZVG auch die Beschränkung der energetischen Nutzung von Holz auf die Kategorie Rest- und Abfallholz. Schließlich gelingt es gerade auch durch die Umstellung auf Holz als regenerative Energie, im Sektor seit Jahren massiv CO2 aus fossilen Energieträgern einzusparen. Dieser Weg darf nicht abgeschnitten werden und ist weiter als eine wesentliche Säule der nachhaltigen Energienutzung zu sichern und auszubauen.

Die Kaskadennutzung von Holz wird grundsätzlich begrüßt. Hier bedarf es aber einer Abwägung zwischen der stofflichen und der sinnvollen energetischen Nutzung. Holzprodukte sind als Bestandteil in Substraten wichtig, um den Torfanteil zu mindern. Die Stoffströme sind deshalb je nach Nutzungsart angemessen zu steuern.

Zudem fordert der ZVG, dass das Verbot von Torf im Hobbybereich an eine ausreichende Menge an alternativen Substraten gekoppelt sein muss. Ersatzsubstrate müssen noch entwickelt werden, bzw. stehen derzeit nur begrenzt in Menge und Qualität zur Verfügung.

Für Moorböden zur gartenbaulichen Nutzung werden keine intakten Moore zerstört. Dabei handelt es sich um Flächen, die eine landwirtschaftliche Vornutzung aufweisen. Für die Betriebsentwicklung und als Tauschflächen müssen diese Flächen für eine zukunftsfähige gartenbauliche Entwicklung weiter zur Verfügung stehen. Das Ausmaß der Wiedervernässung muss zwingend die standortbezogene gartenbauliche Produktion berücksichtigen und darf sie nicht gefährden. Der ZVG fordert eine einvernehmliche Festlegung seitens der Politik mit der Landwirtschaft, einschließlich des Gartenbaus, über die Gebiets-/Flächenziele und -nutzung.

Stellungnahme des ZVG

Verbändeerklärung der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

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