Bewerbungsfrist noch bis 24. März
In diesem Jahr werden wieder hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit dem „Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2016“ ausgezeichnet. Bewerben kann sich jedes Unternehmen aus dem Gemüsebau, dem Obstbau, der Baumschule und dem Zierpflanzenbau sowie den vorgelagerten Bereichen, das Gartenbauprodukte herstellt oder damit handelt.
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Es können sich auch Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören, um den Deutschen Innovationspreis
Gartenbau bewerben. Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art handeln. Ebenso können eine Kombination aus diesen Merkmalen sowie beispielhafte Kooperationen und Unternehmenskonzepte vorgeschlagen werden.
Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen sind unter www.bmel.de im Bereich „starke Landwirtschaft“ in der Rubrik Pflanzenbau unter „Gartenbau/Wettbewerbe“ verfügbar oder können direkt beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL), gartenbau@ktbl.de, angefragt werden.
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