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Baden-Württemberg

Betriebs-Check als kostenloses Basismodul buchbar

Zielgerichtete Beratung ist entscheidend, um den eigenen Betrieb weiterentwickeln und kluge unternehmerische Entscheidungen für eine erfolgreiche Zukunft treffen zu können. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb die landwirtschaftliche Beratung neu aufgestellt. Teil des ausgeweiteten Beratungsangebots ist der kostenfreie Betriebs-Check.
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"Sie entscheiden, wir beraten" – nach diesem Motto bieten wir für allen Betriebe im Land, insbesondere für die kleinen und mittleren, eine kostenlose Grundberatung an“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, anlässlich der Einführung des Basismoduls Betriebs-Check bei der landeseigenen Beratungsgesellschaft AgriBW GmbH am 1. Februar in Stuttgart.

„Der sogenannte Betriebs-Check ist für fundierte Unternehmensentscheidungen eine wertvolle Unterstützung. Wir haben den Betriebs-Check neu aufgelegt, um möglichst viele kleine und mittlere Betriebe für eine professionelle und umfassende Betriebsberatung zu gewinnen. Nach einer Pilotphase geht der Betriebs-Check nun in die Fläche“, sagte Bonde. Die landwirtschaftlichen Familienbetriebe in Baden-Württemberg können das kostenfreie Basismodul Betriebs-Check im neuen Beratungssystem des Landes ab sofort nutzen. Die AgriBW GmbH führt den Betriebs-Check zur betrieblichen Standortbestimmung mit erfahrenen und unabhängigen Beraterinnen und Beratern durch.

Der Betriebs-Check wurde als Teil des Projekts „Beratung 2020“ entwickelt. Bereits 2014 fanden die ersten Beratungen als Teil eines Pilotprojektes zum Betriebs-Check statt. Dabei wurde das Beratungsverfahren unter anderem durch Befragungen der beratenen Betriebe und Auswertungen der Universität Hohenheim optimiert.

Betriebe, die sich für einen kostenfreien Betriebs-Check interessieren können sich direkt an die AgriBW GmbH unter Telefon: 0711/ 66 77 41 00 oder E-Mail an info@agribw.de wenden.

Weitere Infos

 

Unter www.mlr-bw.de (rechts über die Margianspalte) kann ein Flyer abgerufen werden, den die landwirtschaftliche Betriebe im Laufe des Monats Februar mit den Unterlagen zum Gemeinsamen Antrag 2016 zugesendet bekommen werden.

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