Starker Auftritt der Friedhofsgärtner
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Um sich den neuen Anforderungen des Geldmarktes zu stellen, verabschiedete die GdF neue Richtlinien zur Anlage von Treuhandvermögen und/oder Vorauszahlungen auf Leistungen durch die Friedhofsgärtner-Genossenschaften und Treuhandstellen. Zudem sorgt die GdF somit für eine sichere Anlage der durch die Kunden anvertrauten Gelder.
Das Thema „Vom Friedhof zum Park? Erlebnis- und Freizeitwert von Friedhöfen“ wurde im Rahmen einer Podiumsdiskussion erörtert. Hier diskutierte die BdF-Vorsitzende Birgit Ehlers-Ascherfeld zusammen mit anderen Gesprächsteilnehmern über die vielfältige Nutzung von Friedhöfen in der Zukunft.
Um weiterhin Kunden für Dauergrabpflege zu gewinnen und um Friedhöfe als Ganzes in ihrer Außenwahrnehmung zu stärken, setzten sich die Tagungsteilnehmer intensiv mit Marketingaktionen auseinander und tauschten Erfahrungen aus. So wurde die Kampagne „Raum für Erinnerung“, mit ihren Einsatzmöglichkeiten für die Betriebe vorgestellt: Eine bunte Auswahl an Postern, Bannern, Broschüren und auch ein Film können Gärtner in ihren Unternehmen für die Außendarstellung nutzen. Auch wurde beschlossen, die im Vorjahr sehr erfolgreich verlaufene Aktion „Lichter gegen das Vergessen“ ab 2016 dauerhaft aufleben zu lassen. Zukünftig können Friedhofsgärtner über ihre Landesverbände und Dauergrabpflegeorganisationen lilafarbene Grablichter bestellen. Die lila Kerzen mit der Aufschrift „Für Dich! Für Mich!“ sind künftig Alleinstellungsmerkmal für Friedhofsgärtner. Zudem konnten alle Friedhofsgärtner von Kollegen lernen, die ihre guten Beispiele für das betriebliche Marketing vorstellten. Hier reichten die Ideen von Kulturveranstaltungen auf dem Friedhof bis hin zu emotionalen Aktionen und Ausbildungsinitiativen.
Die Auftritte der Friedhofsgärtner bei den großen Gartenschauen Deutschlands (BuGa, IGA) gehören zu den öffentlichkeitswirksamsten Veranstaltungen der Sparte. Einhellig wurde die Bedeutung des Ausstellungsbereiches „Grabgestaltung & Denkmal“ für die Darstellung des Berufsstandes betont. In einem Beschluss wurden die Weichen für künftige Beteiligungen der Friedhofsgärtner an den Bundesgartenschauen gestellt.
Die Bundestagung wurde gemeinsam mit der Nordwestdeutschen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH organisiert und durchgeführt.
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