EU-Kompromiss zur Verordnung Pflanzengesundheit
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Der ZVG hatte sich insbesondere bei den Einfuhrregelungen stark im Gesetzgebungsprozess engagiert und sich gegen ein geschlossenes System bei Einfuhren ausgesprochen. Ein solches System hätte Risikoanalysen für jegliche Einfuhren pflanzlichen Materials bedeutet. Dies konnte, auch durch die Arbeit des ZVG, glücklicherweise abgewendet werden. Der nun zwischen Rat, Parlament und Kommission geschlossene Kompromiss sieht vorläufige Risikoanalysen für die Einfuhr von hoch risikoreichem Material vor. Die Kriterien zur Einstufung als hoch risikoreich sind nach Auffassung des ZVG noch zu konkretisieren. Die Umsetzung der Verordnung durch die EU als auch durch die Mitgliedstaaten wird zeigen müssen, ob die Kriterien sorgsam und nur bei begründetem Verdacht angewendet werden. Zudem wird die neue Verordnung erst noch beweisen müssen, ob die jetzt abgestimmte Strategie für Einfuhren tatsächlich einen höheren Schutz vor der Einfuhr von Schädlingen leisten kann. Der ZVG wird die Entwicklungen hierzu genau beobachten.
Hinsichtlich weiterer Punkte innerhalb der Verordnung zeigt sich der ZVG mit der Einigung zwischen den Institutionen zufrieden: Bei den Kompensationsregelungen für Gärtner begrüßt der ZVG, dass die ursprünglich festgelegte Grenze für eine Liste von prioritären Schädlingen von 10% gestrichen wurde. Die Grenze war willkürlich und hätte Sonderkulturen generell von Kompensationsleistungen ausgeschlossen.
Der Kompromisstext muss nach der am 16.12.2015 erfolgten Einigung zwischen den Institutionen nun noch formal vom Parlament durch Abstimmungen sowie vom Rat angenommen werden. Die Abstimmungen werden für Beginn 2016 erwartet.
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