Pflanzenschutzgesetz: ZVG erreicht Änderung
- Veröffentlicht am
Nach dem neuen Gesetz können Saatgut, Pflanzgut und Kultursubstrate in Deutschland in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem hier oder einem anderen EU-Mitgliedsland zugelassenen Pflanzenschutzmittel behandelt wurden. Den Verschärfungen der Regierungsvorlage wurde nicht entsprochen.
Mit einer Verordnungsermächtigung besteht jetzt die Möglichkeit, Anwendungsbestimmungen zu vereinheitlichen und vereinfachen. Neu ist die Verpflichtung, Pflanzenschutzmaßnahmen zu dokumentieren und die Aufzeichnungen zwei Jahre aufzubewahren. Dies war bisher nur Bestandteil der guten fachlichen Praxis.
Hauptgrund der Novellierung war die notwendige Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an die Flora Fauna Habitat- und Vogelschutzrichtlinie, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Januar 2006 erfolgen musste. Danach verstoßen Pflanzenschutzmaßnahmen nach guter fachlicher Praxis nicht gegen die Verbote zum Schutz besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert. Der Bundestag beschloss hier, dass die zuständige Behörde Ausnahmen von diesen Verboten genehmigen kann. ZVG
(c) DEGA online
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.