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    MINDESTLOHN

    Mehr Geld, viel Stress

    In 21 von 28 EU-Mitgliedstaaten gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, seit dem 1. Januar 2015 auch in Deutschland. Dieser wurde durch den Bundestag am 11. August 2014 im Rahmen der Verabschiedung des „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie“ Tarifautonomiestärkungsgesetz) beschlossen. Gleichzeitig wurden weitere damit im Zusammenhang stehende Gesetze geändert.
    Veröffentlicht am
    Eugen Ulmer Verlag
    Das Mindestlohngesetz soll vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen sowie einen fairen und funktionierenden Wettbewerb gewährleisten. Es wird geschätzt, dass 3,7 Mio. Arbeitnehmer vom Mindestlohn profitieren. Die Lohnkosten dürften sich um knapp 10 Mrd. €/Jahr erhöhen. Die Mehreinnahmen der Sozialversicherung sollen rund 3,3 Mio. €/Jahr betragen. Bundesweit hat jede Arbeitskraft seit dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Zeitstunde. Ab dem 1. Januar 2017 erfolgt eine Anpassung, die bei etwa 8,90 bis 8,95 € liegen dürfte. In den Branchen Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft gibt es aufgrund eines Tarifvertrags vom 29. August 2014 allerdings für die Jahre 2015 und 2016 sachliche Ausnahmen...
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