GESETZESLAGE
Was bringt die neueste Verpackungsverordnung?
Die VerpackV, vollständig "Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen", setzt mehrere EU-Richtlinien um und hat zum Ziel, Verpackungen zu vermeiden, zu verringern oder wiederzuverwenden. Sie war 1991 die erste Vorschrift, die die Hersteller verpflichtet, gebrauchte Verpackungen zurückzunehmen und zu entsorgen.
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Die VerpackV wurde bereits mehrfach novelliert; so fiel 2003 zum Beispiel das Monopol der DSD (Duales System Deutschland GmbH). Seit 1. Januar 2009 sind "Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen", also auch Gärtner, verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen. Letzte Änderung der VerpackV ist die 7. Novelle vom 17. Juli 2014, die "Fehlentwicklungen bei den dualen Systemen" ausgleichen soll, so das Bundesumweltministerium (BMU).
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