Bremen
Asche verstreuen ab 2015 erlaubt
Die Stadt Bremen hat jetzt das Verstreuen von Totenasche auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen erlaubt, wie verschiedene Medien berichten. Ab 2015 gilt das neue Gesetz, das allerdings an Bedingungen geknüpft ist: Voraussetzung sind eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen über den Ort zum Verstreuen, außerdem muss eine Person für die Totenfürsorge beannt werden und der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss im Land Bremen gewesen sein.
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Das Verstreuen von Totenasche ist in einigen Bundesländern bereits auf Friedhöfen erlaubt, neu an der Bremer Regelung ist, das dort auch private Grundstücke und Breiche außerhalb von Friedhöfen in Betracht kommen. Die Bremer Änderung sorgte für großes Echo in den Medien – sie ist aber auf den zweiten Blick weniger liberal als es so manch eine reißerische Überschrift vermuten lässt.
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