Neue Anlieferregelungen
- Veröffentlicht am
Landgard ist seit geraumer Zeit dabei, neue Verträge für Lieferanten zu entwickeln. Damit soll es mehr Gerechtigkeit bei der Kostenverteilung geben und das System transparenter werden. Nach wie vor wird es Vollanlieferer (vormals „A“-Lieferanten) und Teilanlieferer (bislang „B“-Lieferanten) geben. Rund 20 % der rund 2500 Gärtner bei Landgard sind zurzeit Vollanlieferer, diesen Anteil möchte das Unternehmen steigern. „Die Vollanlieferer sind der Kern der Genossenschaft. Wir brauchen diesen Kern, um für unsere Kunden ein verlässlicher Partner sein zu können“, erklärte Armin Rehberg, Vorstandsvorsitzender. Die neuen Verträge werden zum 1. Januar 2015 abgeschlossen, die alten Vereinbarungen dann hinfällig.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.