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Erneute Stakeholder-Konsultation zur Saatgut-Verordnung

Bereits am 15. Juli 2014 hatte die Europäische Kommission Vertreter aus den Bereichen Landwirtschaft, Öko-Landbau, Gartenbau, Pflanzenzüchtung und der Saatgutindustrie nach Brüssel eingeladen. Im Mittelpunkt der Arbeitsgruppensitzung stand ein neuer Verordnungsvorschlag zur Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt. Die Kommission wollte den Vorschlag grundlegend  überarbeiten, nachdem das Europäische Parlament ihn in erster Lesung an die Kommission zurückgewiesen hatte. Auch die Beratungen im Rat der Europäischen Union hatten ergeben, dass an vielen Stellen nachzubessern sei.

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So müsse erneut über den Geltungsbereich der gesamten Verordnungnachgedacht werden. Definitionen wie „heterogenes Material“ oder „Nischenmarkt“ müssten klar formuliert werden, um Folgen abschätzen zu können. Deutlich werden müsse außerdem,in welchen Bereichen Registrierungen von Sorten nötig seien und in welchen nicht. Zudem müsse eruiert werden, wo Befugnisse der Kommission zur sekundären Rechtssetzung über Delegierte und Durchführungsrechtsakte sinnvoll seien und in welchen Fällen, die Rechtssetzung bereits im Basisrechtsakt festzulegen seiIm Anschluss an die Gespräche bat die Kommission um schriftliche Vorschläge der Interessensvertreter zu diesen Punkten bis zum 15. September 2014. Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) hat seine Stellungnahme an das betreffende Kommissionsreferat versandt.

Der ZVG fordert, dass die Verordnung zunächst zwischen den verschiedenen Pflanzenarten unterscheiden müsse. So sei es nötig, dass an Pflanzenvermehrungsmaterial, das der Produktion von Nahrungsmitteln dient, andere Anforderungen zu stellen sind, als an solches, welches zur Produktion von Zierpflanzen und -gehölzen eingesetzt wird. Den verschiedenen Pflanzenarten und Ansprüchen an die Produktion müsse Rechnung getragen werden durch die Aufteilung der Verordnung in Kapitel. Dies gelte auch für die Bereitstellung des entsprechenden Ausgangsmaterials. Durch eine Aufteilung würde dann auch die Idee des „Nischenmarktes“ obsolet, da in den verschiedenen Kapiteln bereits die Diversität innerhalb des Sektors anerkannt werden würde. Auch ließe sich so das Problem der Registrierungspflichten für Sorten lösen. Gerade hier hatte der Zierpflanzensektor im ursprünglichen Vorschlag der Kommission hohe bürokratische Lasten sowie Kosten für Eintragungen in Sortenregister auf sich zukommen sehen und darauf hingewiesen, dass eine Pflicht zur Registrierung aller gehandelten Sorten die bisherige Vielfalt in Produktion und Handel enorm einschränken würde. So fordert der ZVG erneut in seiner Stellungnahme, dass für Zierpflanzen die bisherige Regulierung, die Bereitstellung auf dem Markt als allgemein bekannte Sorte, beibehalten wird.

Ferner hat der ZVG noch einmal klar gestellt, dass das Anbringen von Etiketten an Zierpflanzen aufgrund der unterschiedlichen Größen der Pflanzen in vielen Fällen nicht möglich ist und daher eine Kombination mit dem Lieferschein beibehalten werden sollte. Für Pflanzenmaterial aus Drittstaaten hat der Zentralverband Gartenbau noch einmal deutlich gemacht, dass dieses den gleichen Anforderungen unterliegen muss wie jenes, das im EU-Binnenmarkt produziert wird. Nur so kann ein fairer Wettbewerb im Sektor stattfinden.
Um Kleinstunternehmen bürokratisch und finanziell nicht zu überlasten, hat der ZVG seine Forderung wiederholt, diese von möglichen Registrierungskosten auszunehmen.

Quelle: ZVG

 

(c) DEGA online, 19.9.14

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