Folgen teils dramatisch
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Der geplante Mindestlohn von 8,50 Euro hat für die gartenbaulichen Sparten recht unterschiedliche Auswirkungen. Dies führt Dr. Bernd Hardeweg, Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG), in einem Beitrag für die „Taspo“ 24/2014 aus. Grundlage für seine Überlegungen sind Daten aus dem Betriebsvergleich Gartenbau, an dem sich rund 800 Betriebe beteiligen. Es zeigt sich, dass gegenwärtig fast alle Saisonarbeitskräfte für einen Lohn unter dem künftigen Mindestlohn arbeiten. Dies gilt zusätzlich für einen größeren Teil der fest angestellten Arbeitskräfte.
Die arbeitsintensiven Sparten Obst- und Gemüsebau sind vom Mindestlohn besonders betroffen. Geschätzt wird, dass sich der Lohnaufwand bei Einführung eines Mindestlohns um 24 % im Obstbau und sogar 34 % im Gemüsebau erhöhen würde. Dagegen sei im Zierpflanzenbau eine Erhöhung von 10 % zu erwarten (Baumschulen 12 %). Der Dienstleistungsgartenbau ist mit nur 5 % am wenigsten betroffen.
Da der Gewinn auch zur Entlohnung der Familienarbeitskräfte und der Verzinsung des Eigenkapitals dient, wird die Einführung eines Mindestlohns für nicht wenige Unternehmen dramatische Folgen haben, führt Dr. Hardeweg aus.
Der Kosteneffekt eines Mindestlohns verstärke sich dadurch, dass die Lohnanhebungen in der untersten Gruppe zu Wünschen in anderen Lohngruppen führen können („Kaminzug-effekt“). Umgekehrt führe ein Mindestlohn aber auch dazu, dass bestimmte Technikinvestitionen für Rationalisierungsmaßnahmen auf einmal wirtschaftlich werden, was den negativen Effekt des Mindestlohns bremsen könne.
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