IG BAU: Erstmals tariflicher Mindestlohn im Gartenbau
Für die rund 750.000 Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau gibt es erstmals einen tariflichen Mindestlohn. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) einigte sich am 3. Juli 2014 mit den Vertretern des Gesamtverbands der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) sowie der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA). Nach der Vereinbarung startet der tarifliche Mindestlohn zeitgleich mit dem gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2015 und steigt in vier Stufen bis Ende 2017.
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Ziel der Tarifverhandlungen war es, die Übergangsfrist des verabschiedeten Mindestlohngesetzes zu nutzen und die Löhne für ungelernte Arbeitnehmer an den gesetzlichen Mindestlohn heranzuführen. Die Erklärungsfrist für die Annahme läuft bis zum 24. Juli 2014.
Im Einzelnen sind die Stufen wie folgt geregelt:
West Ost
01.01.2015 7,40 € 7,20 €
01.01.2016 8,00 € 7,90 €
bundeseinheitlich
01.01.2017 8,60 €
01.11.2017 9,10 €
www.igbau.de
Quelle: IG BAU
(c) DEGA online, 4.7.14
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