Heizungsanlagen für Festbrennstoffe
Festbrennstoffe: Neue Grenzwerte erhöhen Kosten
Wer in eine neue Heizungsanlage für Holz oder Kohle investieren will, sollte sich bald entscheiden, denn ab dem 1. Januar 2015 gelten verschärfte Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxidemissionen. Die ausschließlich für Neuanlagen geltende Regelung kann die Kosten für Holz- und Kohleheizungen bis zu einer Nennwärmeleistung von 1000 kW (1 MW) erheblich erhöhen.
- Veröffentlicht am

DEGA GARTENBAU 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen

