Heizungsanlagen für Festbrennstoffe
Festbrennstoffe: Neue Grenzwerte erhöhen Kosten
Wer in eine neue Heizungsanlage für Holz oder Kohle investieren will, sollte sich bald entscheiden, denn ab dem 1. Januar 2015 gelten verschärfte Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxidemissionen. Die ausschließlich für Neuanlagen geltende Regelung kann die Kosten für Holz- und Kohleheizungen bis zu einer Nennwärmeleistung von 1000 kW (1 MW) erheblich erhöhen.
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