Pflanzenschutz auf Friedhöfen wird noch schwieriger
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Mit dem Paragrafen 17 werden Friedhöfe im neuen Pflanzenschutzgesetz als „Flächen für die Allgemeinheit“ betrachtet. Auf diesen Flächen dürfen nur noch Pflanzenschutzmittel einer speziellen Liste verwendet werden. Darauf wies Pflanzenschutzexperte Rainer Wilke aus Bonn vor Friedhofsgärtnern in Kaarst hin. „Die Eintragungen auf die Liste laufen allerdings schleppend“, erklärte Wilke. Unter http://www.bvl.bund.de kann die bislang sehr kurze Liste abgerufen werden. Pflanzenschutz auf dem Friedhof, der bislang bereits ein heikles Thema war, wird vor dem Hintergrund dieser Gesetzgebung nicht einfacher.
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