Deutliche Mehrheit lehnt Friedhofszwang für Urnen ab
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Auftrag von Aeternitas fragte das Institut TNS Emnid Ende März dieses Jahres die 1005 Bundesbürger, was sie über den Friedhofszwang für Urnen denken. Im Ergebnis halten 65 Prozent der Befragten diesen für veraltet (37 Prozent "eher veraltet" und 28 Prozent "sehr veraltet"). 33 Prozent meinen, der Friedhofszwang sei zeitgemäß (21 Prozent "eher zeitgemäß", 12 Prozent "sehr zeitgemäß"). Schon 2010 hatte eine repräsentative Umfrage von Aeternitas ein ähnliches Bild ergeben, dessen Tendenz sich weiter verstärkt hat. Damals sprachen sich 58 Prozent der Deutschen dagegen (veraltet) und 40 Prozent (zeitgemäß) dafür aus.
Der in Deutschland herrschende Friedhofszwang steht immer wieder in der Diskussion. Viele Menschen fordern, diese Pflicht - zumindest für Urnen - abzuschaffen oder wenigstens zu lockern. Manch einer möchte zum Beispiel die Asche von Verstorbenen mit nach Hause nehmen, in der Natur beisetzen oder in Flüssen oder Seen verstreuen. Die einzig legale Ausnahme in Deutschland stellt die Seebestattung von Urnen in Nord- oder Ostsee dar. Daneben erlauben einige Landesbestattungsgesetze unter bestimmten Umständen Aschebeisetzungen auf privatem Grund. Die Regelungen sind allerdings so restriktiv gefasst, dass sie in der Praxis nur eine marginale Rolle spielen. Die immer populäreren Baumbestattungen in speziellen Bestattungswäldern hingegen gelten nicht als Ausnahmen vom Friedhofszwang, da die entsprechenden Areale rechtlich als Friedhofsflächen ausgewiesen sind.
Angesichts der Umfrageergebnisse gibt der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich zu bedenken: "Wir können die bestehende Bestattungskultur nicht unverändert bewahren, wenn ein großer Teil der Menschen sich darin nicht mehr wiederfindet." Aeternitas plädiere dafür, die Friedhöfe zu erhalten und weiterzuentwickeln. Doch gleichzeitig müsse über liberalere Gesetze nachgedacht werden. Diese könnten zum Beispiel den Willen der Verstorbenen in den Mittelpunkt stellen und Rahmenbedingungen für eine Urnenbeisetzung an geeigneten Orten regeln.
In den meisten anderen europäischen Staaten besteht kein Friedhofszwang für Urnen bzw. Totenasche. Praktisch und rechtlich stellt es kein Problem dar, eine Urne ins Ausland zu transportieren oder einen Verstorbenen dort einäschern zu lassen. Immer mehr Bundesbürger nehmen deshalb Angebote im Ausland wahr, wie zum Beispiel Bergbach-, Fluss- oder Almbestattungen oder das Verstreuen der Asche von Heißluftballons aus. Manch Hinterbliebener hierzulande macht sich auch die Gesetze des europäischen Auslands zunutze und lässt sich in Ländern wie Tschechien, Schweiz oder den Niederlanden die Urne mit der Asche der Verstorbenen aushändigen. Eine unbekannte Zahl von Urnen findet dann den Weg zurück nach Deutschland. Diese unterliegen hierzulande zwar wieder deutschem Recht, werden aber entgegen den bestehenden Vorschriften von Angehörigen zuhause verwahrt oder außerhalb von Friedhöfen beigesetzt.
Quelle: Aeternitas
(c) DEGA online, 19.4.13
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