Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

SVLFG: Neue Geschäftsführung gewählt

Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat anlässlich ihrer Sitzung am 22. März 2013 in Kassel eine neue, aus drei Personen bestehende Geschäftsführung gewählt. Ab dem 1. April 2013 sind Claudia Lex, Reinhold Knittel und Gerhard Sehnert Geschäftsführer der SVLFG.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Zum Vorsitzenden der Geschäftsführung wurde Reinhold Knittel bestimmt. Damit wird die bisherige Zweierführung satzungsgemäß zu einer Troika. Die Neubesetzung und Verstärkung ist auch verbunden mit einer Neuverteilung der Zuständigkeitsbereiche. Claudia Lex übernimmt federführend die Bereiche Leistungen und ist zuständig für personelle Angelegenheiten und allgemeine Dienste. Reinhold Knittel zeichnet für die Prävention und den Bereich Versicherung, Mitgliedschaft, Beitrag verantwortlich. In Verantwortung von Gerhard Sehnert liegen die Ressorts Finanzen, Organisation, Kommunikation, Grundsatzangelegenheiten und Informationstechnologie.

Claudia Lex bringt ihre Erfahrungen als stellvertretende Geschäftsführerin des früheren LSV-Trägers Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben mit, ihr Spezialgebiet ist die
Personalführung.

Reinhold Knittel kann auf eine mehr als 30-jährige Berufserfahrung aufbauen, Er kennt die berufständische landwirtschaftliche Sozialversicherung nicht zuletzt aus seiner Zeit als Geschäftsführer des fusionierten LSV-Trägers Baden-Württemberg.

Gerhard Sehnert gehörte bereits der bisherigen Geschäftsführung der SVLFG als Stellvertreter an und war vorher stellvertretender Geschäftsführer des Spitzenverbandes der LSV.

Zusammen treten die neuen Geschäftsführer für eine Senkung der Verwaltungskosten ohne Abstriche an der Versichertenbetreuung ein. Der Arbeitsaufnahme der kompletten neuen Geschäftsführung steht derzeit noch eine von einem Konkurrenten erwirkte einstweilige Verfügung entgegen.

 

Quelle: SVLFG

(c) DEGA online, 28.3.13

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren