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Unfallversicherung: Beiträge steigen wohl weiter

Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sieht mit Befriedigung auf den gelungenen Start der SVLFG, die zum 1.1.2013 errichtet wurde. Sie sieht darin eine Grundlage für eine positive Weiterentwicklung der sozialen Sicherung der Versicherten in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau. Große Sorge bereitet aber die vielerorts gestiegene Bei­tragsbelastung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
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Zwar haben Bundesregierung und Parlament die Errichtung der SVLFG durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro flankiert, verteilt auf die Jahre 2012 bis 2014. Die degressive Ausgestaltung führt jedoch in der Praxis nicht nur im laufenden Jahr, sondern auch künftig zu einer weiteren jährlichen Reduzierung der Bundesmittel um jeweils 25 Millionen Euro auf dann insgesamt 100 Millionen Euro in 2015.

Dies hat nicht nur im Jahr 2013 für einen schwierigen Start der SVLFG gesorgt. Es gefährdet darüber hinaus künftig die in den Vorjahren eingeleitete Konsolidierung. Für einen großen Teil der Betriebe, die zudem teilweise aufgrund des neuen bun­deseinheitlichen Beitragsmaßstabs mit weiteren Erhöhungen zu rechnen haben, werden die Vorteile der Errichtung eines Bundesträgers durch Bundesmittelkürzun­gen aufgezehrt.

Eine stabile und verlässliche Finanzierungsgrundlage ist jedoch eine Grundvoraus­setzung für eine Akzeptanz des von Politik, Berufsstand und Ehrenamt beschlosse­nen und umgesetzten Bundesträgers. Dabei spielen die jährlich vom Bund zur Verfü­gung gestellten Bundesmittel zur Beitragsstabilisierung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung eine wichtige Rolle.

Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau spricht sich deshalb nachdrücklich für eine Bereitstellung von Bundesmitteln in Höhe von 200 Millionen Euro in der Übergangszeit bis 2017 aus. Dies gewährleistet eine stabile Finanzierungsgrundlage für die SVLFG und gewährt die notwendige Zeitspanne, um das Modell „Bundesträger“ erfolgreich für die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau arbeitenden Menschen umsetzen zu können.

Weitere Infos: www.svlfg.de

Quelle: SVLFG

(c) DEGA online, 28.3.12

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