Aussergerichtlicher Vergleich
Retter vor der Insolvenz
In der neuen Insolvenzordnung ist die Möglichkeit eines Insolvenzplans vorgesehen, die bei entsprechender Zustimmung aller Gläubiger eine Sanierung innerhalb der Insolvenz möglich machen kann. Jedoch müssen hier schon die Anmeldung der Insolvenz und die Vorlage der kompletten Konzeption gewährleistet sein. Damit wären Ausweichstrategien vor der Insolvenz nicht mehr möglich.
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