Bestattungsverfügungen schaffen Sicherheit
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Das gilt nicht nur für Patienten- oder Betreuungsverfügungen für Krankheit und Alter, sondern auch für die Bestattungsverfügung, eine Willenserklärung zu den eigenen Bestattungswünschen. Die Verbraucherinitiative Aeternitas empfiehlt, sich rechtzeitig zu informieren, mit den Angehörigen auszutauschen und schließlich die Wünsche schriftlich festzuhalten. Eine schriftliche und eindeutig formulierte Bestattungsverfügung ist bei Unklarheiten nach einem Todesfall für Hinterbliebene, Bestatter und Behörden in stärkerem Maße bindend als der schwerer nachweisbare, mündlich geäußerte Wille. Gleichzeitig ist ausgeschlossen, dass Hinterbliebene ratlos zurückbleiben. Die Einzelheiten einer Bestattungsverfügung bleiben jedem selbst überlassen.
Vorsorgende können sich auf die grundlegenden Fragen beschränken (zum Beispiel Erd- oder Feuerbestattung) oder zahlreiche Details wie Grabart, Friedhof, Ablauf der Trauerfeier, Text der Traueranzeige und vieles mehr festlegen. „Die Information im Vorfeld ist deshalb so wichtig, weil die Bestattungsgesetze der Bundesländer und insbesondere die örtlichen Friedhofssatzungen sich in manchen Vorschriften unterscheiden“, erklärt der Aeternitas-Rechtsreferent, Rechtsanwalt Torsten Schmitt. Auch hat sich das Angebot an Beisetzungsmöglichkeiten in den letzten Jahren enorm vergrößert. Ihren Willen können Verfasser einer Bestattungsverfügung handschriftlich erklären – was in wenigen Ausnahmefällen sogar erforderlich ist. In der Regel können sie dafür aber gedruckte Formulare nutzen und diese unterzeichnen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann gesonderte Ausfertigungen auch beim zuständigen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung oder bei einem zu beauftragenden Bestattungsunternehmen hinterlegen. „Hilfreich ist es, eine Person zu benennen, die die Bestattung organisieren soll“, empfiehlt Schmitt. Streit unter den Hinterbliebenen könne so vermieden werden. Die Person sollte natürlich eingeweiht und einverstanden sein.
Ein guter Ort, um eine Bestattungsverfügung aufzubewahren, ist das Familien- oder Stammbuch, da dieses im Todesfall als eines der ersten Dokumente benötigt wird. Das Testament hingegen ist für die Bestattungswünsche ungeeignet, da es meist erst Wochen nach dem Tod eröffnet wird. Aeternitas stellt für diejenigen, die ihre Bestattungswünsche absichern möchten, eine Reihe von – zum Teil kostenlosen – Vordrucken, Mustern und Broschüren zum Thema Vorsorge und Bestattungsverfügung bereit.
Aeternitas
(c) DEGA P&H online, 19.10.12
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