ZVG: Mehrwertsteuer auf Pflanzen und Blumen darf nicht erhöht werden
Das Präsidium des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) hat sich auf seiner Sitzung am 8. November 2005 mit den angedachten Sparvorschlägen der zukünftigen Bundesregierung auseinander gesetzt.
Sparmaßnahmen des Bundes sind unabdingbar, so der ZVG. Die derzeitigen Anstrengungen der beiden Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD um eine sparsame Haushaltsführung des Bundes seien deshalb zu begrüßen.
Das ZVG-Präsidium ist jedoch einstimmig der Meinung, dass eine offenbar angestrebte Anhebung des Mehrwertsteuersatzes auf Pflanzen und Blumen von derzeit 7 % auf den zukünftigen Regelsteuersatz nicht zum Tragen kommen darf. Als Folge wäre mit dem Verlust von rund 27 000 Arbeitsplätzen innerhalb der Gartenbaubranche zu rechnen. Diese katastrophalen Auswirkungen würden Existenzen insbesondere der überwiegend inhabergeführten Familienbetriebe vernichten. Eine solche Maßnahme treffe die Gartenbaubetriebe in einer Situation, in der sie bereits eine Explosion der Energiepreise, die Verteuerung der Transportkosten durch Mautgebühren, eine Abschmelzung der Befreiung von der Ökosteuer sowie einen Anstieg der Lohnnebenkosten zu verkraften hätten.
Hinzu komme die EU-Verpackungsverordnung, die, wenn sie wie derzeit vorgesehen, umgesetzt wird, zu weiteren erheblichen Belastungen der Branche führen werde.
Wie von namhaften Wirtschaftsinstituten prognostiziert, würden auch im Bereich Blumen und Pflanzen die negativen Rückwirkungen auf die öffentlichen Haushalte die zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer erheblich übersteigen.
Das ZVG-Präsidium verweist auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die in Frankreich bereits 1991 gescheitert ist: Damals hob die französische Regierung die Mehrwertsteuer bei Pflanzen und Blumen um 13 % an, was zu einem fast 20-prozentigen Umsatzeinbruch führte. Als 12 000 Arbeitsplätze verloren gegangen waren, wurde die Steuererhöhung rückgängig gemacht.
Vor diesem Hintergrund fordert das Präsidium des ZVG die Politik auf, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Blumen und Pflanzen zu erhalten. Die zukünftige Bundesregierung dürfe vermeintlich mutige Schritte nicht ungleichmäßig auf dem Rücken einzelner austragen und die effektiven Mehreinnahmen überschätzen. ZVG
c) DEGA online 9. November 2005 www.dega.de
Das ZVG-Präsidium ist jedoch einstimmig der Meinung, dass eine offenbar angestrebte Anhebung des Mehrwertsteuersatzes auf Pflanzen und Blumen von derzeit 7 % auf den zukünftigen Regelsteuersatz nicht zum Tragen kommen darf. Als Folge wäre mit dem Verlust von rund 27 000 Arbeitsplätzen innerhalb der Gartenbaubranche zu rechnen. Diese katastrophalen Auswirkungen würden Existenzen insbesondere der überwiegend inhabergeführten Familienbetriebe vernichten. Eine solche Maßnahme treffe die Gartenbaubetriebe in einer Situation, in der sie bereits eine Explosion der Energiepreise, die Verteuerung der Transportkosten durch Mautgebühren, eine Abschmelzung der Befreiung von der Ökosteuer sowie einen Anstieg der Lohnnebenkosten zu verkraften hätten.
Hinzu komme die EU-Verpackungsverordnung, die, wenn sie wie derzeit vorgesehen, umgesetzt wird, zu weiteren erheblichen Belastungen der Branche führen werde.
Wie von namhaften Wirtschaftsinstituten prognostiziert, würden auch im Bereich Blumen und Pflanzen die negativen Rückwirkungen auf die öffentlichen Haushalte die zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer erheblich übersteigen.
Das ZVG-Präsidium verweist auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die in Frankreich bereits 1991 gescheitert ist: Damals hob die französische Regierung die Mehrwertsteuer bei Pflanzen und Blumen um 13 % an, was zu einem fast 20-prozentigen Umsatzeinbruch führte. Als 12 000 Arbeitsplätze verloren gegangen waren, wurde die Steuererhöhung rückgängig gemacht.
Vor diesem Hintergrund fordert das Präsidium des ZVG die Politik auf, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Blumen und Pflanzen zu erhalten. Die zukünftige Bundesregierung dürfe vermeintlich mutige Schritte nicht ungleichmäßig auf dem Rücken einzelner austragen und die effektiven Mehreinnahmen überschätzen. ZVG
c) DEGA online 9. November 2005 www.dega.de