DDAC: Brüssel legt vorläufige Rückstandshöchstgehalte fest
Der „Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit“ hat in seiner
Sitzung am 13. Juli einen vorläufigen Rückstandshöchstgehalt für das Desinfektionsmittel Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) festgelegt.
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Wie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
mitteilt, wurde unter Berücksichtigung der durch das Bundesamt für Risikobewertung (BfR)
vorgelegten Risikobewertung eine für die Erzeuger erfreuliche, wenngleich vorläufige Entscheidung getroffen. Der Grenzwert wurde danach, entgegen der sonst üblichen Einstufung von nicht bewerteten Stoffen, auf 0,5 mg/kg festgelegt. Dies gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Produkte.
Die Streichung des Mittels Vi-Care von der Liste der Pflanzenstärkungsmittel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bleibt davon unberührt.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt diese Entscheidung, ist sie doch geeignet,
vorhandene Auslistungen von Erzeugern durch den Handel und andere Marktbeschränkungen
zu beseitigen. Bereits am 9. Juli dieses Jahres hatte das BfR festgestellt, dass von den
aktuell berichteten Überschreitungen keine direkten Gesundheitsgefahren ausgehen.
Der ZVG fordert allerdings auch, dass Hersteller und Vertreiber von Pflanzenbehandlungsmitteln durch eine klare und vollständige Deklaration der von ihnen verwendeten Inhaltsstoffe verhindern, dass Gärtner und Landwirte in wirtschaftliche Situationen geraten, die für Einzelbetriebe im Fall DDAC Existenz bedrohende Ausmaße angenommen hatte. In den anstehenden Auseinandersetzungen um die eingetretenen Schadensfälle unterstützt der Verband die betroffenen Mitgliedsbetriebe.
Der Berufsstand, insbesondere die QS-GmbH, hatte schon in den vergangenen Wochen
erforderliche Daten in erheblichem Umfang geliefert. In gleicher Weise wird sicherlich das im
Zuge der EU-Entscheidung geforderte Monitoring unterstützt. Dabei sollen Daten über die
Ursachen der Kontaminationen erfasst und bis Ende Februar nächsten Jahres Brüssel zugeleitet werden. Das bedeutet, dass für die Zukunft Entwicklungen eingeleitet werden, die geeignet sind, die Sicherheit für Verbraucher, aber auch für Anwender der Mittel weiter zu erhöhen. (ZVG)
(c) DEGA P&H online, 19.7.12
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