Angehörige dürfen über Zahngold entscheiden
Der Umgang mit Zahngold in Deutschlands Krematorien steht in der Kritik. Oft werden die Angehörigen der Verstorbenen übergangen und die Betreiber entscheiden zu Unrecht über die weitere Verwendung. Mit einem Musterformular der Verbraucherinitiative Aeternitas, Königswinter, können Angehörige ihre Wünsche gegenüber den Krematorien festhalten.
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„Viele Angehörige wissen nicht, dass sie bei Einäscherungen über den Verbleib von Zahngold und anderen Wertstoffen entscheiden dürfen“, erklärt Christoph Keldenich, Vorsitzender von Aeternitas. Nach herrschender Juristenmeinung stimmen Angehörige, die das ihnen zustehende Aneignungsrecht nicht ausüben, in diesem Fall nicht automatisch der Aneignung durch das Krematorium zu. Verfügt ein Krematorium eigenmächtig über die Wertstoffe, ist das rechtswidrig. Viele Krematorien lassen sich deshalb von den Angehörigen das Aneignungsrecht an den Wertstoffen übertragen.
Manche Krematorien belassen Zahngold und andere Edelmetalle bei der Asche, andere verkaufen die Wertstoffe. Den Erlös spenden sie für einen guten Zweck oder lassen ihn in den Haushalt einfließen. Hinterbliebene sollten im Vorfeld nachfragen, ob und wie das Krematorium die angefallenen Edelmetalle verwertet. Behagt ihnen die Art der Verwertung nicht, können sie verlangen, dass die Edelmetalle bei der Asche belassen werden, oder sich die Edelmetalle aushändigen lassen. Auch können sie sich dann noch für ein anderes Krematorium entscheiden.
Neben einer Übersicht zu den rechtlichen Hintergründen hat Aeternitas ein Musterformular erstellt, in dem die Angehörigen gegenüber Krematorien über die Verfahrensweise mit Zahngold und anderen Edelmetallen bestimmen können. So bleiben die Interessen der Angehörigen gewahrt, gleichzeitig können sich Krematorien rechtlich absichern. Das Musterformular und die Rechtsübersicht stellt Aeternitas auf seiner Internetseite www.aeternitas.de zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Aeternitas
(c) DEGA online, 6.7.12
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