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    Mehrgefahrenversicherung: Beschluss benachteiligt Gartenbau

    Am 23. Mai hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Verkehrssteueränderungsgesetz, das auch das Versicherungssteuergesetz ändert, beschlossen. Relevant für die Gartenbau-Branche ist hier insbesondere der Beschluss zur Mehrgefahrenversicherung, der zum Nachteil der Unternehmer ausfällt.

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    Demnach wird einerseits bei der Hagelversicherung der bestehende Steuersatz erhalten, andererseits die Möglichkeiten sinnvoller steuerermäßigter Kombinationen mit anderen Elementarschadensversicherungen (Mehrgefahrenversicherungen) jedoch verwirkt.

    Die Forderung des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) nach entsprechender Gestaltung - nicht zuletzt um auch Verzerrungen im internationalen Wettbewerb abzubauen - fand somit keine Zustimmung im Bundesministerium der Finanzen. Der ZVG bedauert diese Entwicklung und wird auch im weiteren parlamentarischen Verfahren auf diese Benachteiligung der deutschen Gartenbau-Branche gegenüber dem Ausland vehement hinweisen.

    Heinz Herker, Präsident des ZVG, hatte sich seinerzeit in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner gewandt. Es müsse politisch die eigenverantwortliche Vorsorge der Gartenbau-Unternehmer gefördert und die Benachteiligung gegenüber dem Ausland - in vielen EU-Ländern sind Hagel- bzw. Mehrgefahrenversicherungen von der Versicherungssteuer befreit oder werden gar staatlich gefördert – aufgehoben werden. (ZVG)

     

    (c) DEGA P&H online, 25.5.12


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