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Pflanzenschutz-Novelle: Industrieverband sieht Forschung gefährdet

Von der Novelle der europäischen Pflanzenschutzrichtlinie befürchten die forschenden Unternehmen erhebliche Nachteile, so der Industrieverband Agrar e.V. (IVA) in einer Pressemitteilung. Die Novelle habe das Ziel, den Schutz für Umwelt und Verbraucher zu verbessern, drohe aber, den Fortschritt abzuwürgen. „Wenn sich Investitionen in Forschung und Entwicklung für die Unternehmen nicht mehr bezahlt machen, finden sie nicht mehr statt und Fortschritte bleiben aus“, erklärte Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des IVA.


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Der Kommissionsentwurf für die Pflanzenschutz-Novelle beschäftigt derzeit den Ministerrat und das Europäische Parlament. Berichterstatterin dort ist die Grünen-Abgeordnete Hiltrud Breyer.
Der IVA begrüßt, dass importierte Pflanzenschutzmittel künftig so gründlich geprüft sein müssen wie die Originalprodukte, die nach dem strengen EU-Recht zugelassen sind. Darüber hinaus gebe es allerdings wenig Positives zu den Beratungen zu berichten. Wichtige Elemente der Pflanzenschutz-Novelle könnten das Angebot an Pflanzenschutzmitteln drastisch einschränken.

Die Kommission schlägt beispielsweise vor, Chemikalien, die als konzentrierte Substanz Gefahren bergen, nicht mehr als Pflanzenschutz-Wirkstoff zuzulassen. Sie berücksichtige nicht, dass Pflanzenschutzmittel hoch verdünnt ausgebracht werden und die Anwendung streng geregelt ist. Das praktische Risiko sei damit absolut handhabbar.

„Nach ersten Schätzungen der Industrie könnten bis zu 30 Prozent der Wirkstoffe verloren gehen, wenn solche Ausschlusskriterien eingeführt werden. Wichtige Produkte, die zurzeit sicher eingesetzt wurden, würden damit entfallen“, kritisierte Koch-Achelpöhler. Der Agrar- und Binnenmarktausschuss im Parlament und der Ministerrat haben die Brisanz dieser Regelung erkannt. Vergleichbar wäre, elektrischen Strom zu verbieten, der ja durchaus gefährlich werden kann. In der Realität aber sind die Kabel so verlegt und die Schalter so gebaut, dass die Gefahr handhabbar geworden ist.

Die Kommission will außerdem die vergleichende Bewertung von Pflanzenschutzmitteln einführen. Substanzen, denen unerwünschte Eigenschaften zugeschrieben werden, sollen vom Markt genommen werden, sobald als besser bewertete verfügbar sind. Breyer möchte diese Regelung sogar auf alle Pflanzenschutzmittel angewandt sehen. „Jedes Mittel besitzt erwünschte und weniger erwünschte Eigenschaften. Käme diese Regelung, wäre willkürlichen und sachfremden Entscheidungen Tür und Tor geöffnet“, kritisierte Koch-Achelpöhler. „Es kostet 200 Millionen Euro, ein Pflanzenschutzmittel zu entwickeln. Das findet nur statt, wenn die Hersteller Planungssicherheit haben.“

Schließlich wolle Breyer den Datenschutz noch weiter abbauen als die Kommission. Die Ergebnisse kostspieliger Studien der forschenden Firmen könnte dann jeder Wettbewerber kostenlos nutzen und diese Unternehmen dadurch unterbieten, so der IVA. DEGA

(c) DEGA online, 5. Juni 2007

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