EU-Richtlinie: „Optische Strahlung“
Auch nach der zweiten Lesung des Entwurfs für die EU-Richtlinie „Optische Strahlung“ gibt es Kritik seites des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) und der European Landscape Contractors Association (ELCA).
Die Belastung der Gefahrenermittlung und Abwendung liegt nach Einschätzung der Verbände bei den Arbeitgebern. Damit sehen BGL und ELCA starke Belastungen auf den GaLaBau zukommen. Die Beschäftigten vor schädlicher Sonneneinstrahlung zu schützen, sei zwar wichtig – dies dürfe aber nicht zu einer völligen Unkalkulierbarkeit von Arbeitsabläufen führen. BGL
c) DEGA online 27. Juli 2005 www.dega.de