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IVA: EU-Regeln eins zu eins umsetzen

„Bei der Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts in Europa darf es keine deutschen Sonderwege geben. Sonst werden neue Wettbewerbsnachteile für deutsche Landwirte aufgebaut, die landwirtschaftliche Produktivität gelähmt und der Binnenmarkt behindert.“ Dies betonte Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), am 26.10. bei einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in der es um den Gesetzentwurf zur Neuordnung des deutschen Pflanzenschutzrechts ging.
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Anlass für die Neufassung des Pflanzenschutzrechts ist ein umfassendes europäisches Gesetzgebungspaket, das in Teilen bereits in den Mitgliedstaaten der EU gilt. Dadurch sollen Gesundheits- und Umweltschutz in Europa gestärkt werden, zugleich aber auch das Funktionieren des Binnenmarkts durch eine Harmonisierung der Regelwerke gefördert und die Produktivität der Landwirtschaft verbessert werden. Einen entsprechenden deutschen Gesetzesentwurf hatte das Bundeskabinett Ende August verabschiedet.

Schon heute gilt in der EU eine Verordnung zur Mittelzulassung mit verbindlichen Fristen, die die Behörden noch vor große Herausforderungen stellen. „Die deutsche Pflanzenschutz-Industrie bekennt sich ausdrücklich zum Zulassungsstandort Deutschland. Aber um die neuen Vorgaben einhalten zu können, brauchen wir dringend ein effektives und effizientes Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Andernfalls besteht die Gefahr, dass wir im Wettbewerb mit den Nachbarländern ins Hintertreffen geraten“, sagte Koch-Achelpöhler.

Der Hintergrund: Hersteller können sich künftig innerhalb von drei Zonen jeweils einen federführenden Mitgliedstaat aussuchen, bei dem sie die Zulassung ihrer Produkte beantragen. In der Praxis würde das bedeuten, dass ein für den deutschen Markt vorgesehenes Pflanzenschutzmittel das Zulassungsverfahren auch in Großbritannien durchlaufen kann; diese Zulassung müsste dann von den deutschen Behörden in einem vereinfachten Verfahren nur noch anerkannt werden.

„Deutschland war immer ein Kompetenzzentrum im Pflanzenschutz, und das soll auch so bleiben. Wenn Hersteller allerdings künftig einen Bogen um Deutschland machen, weil wir uns weiter ein langwieriges Zulassungsverfahren mit vielen nationalen Sonderregeln leisten, schadet das unserer Landwirtschaft und letztlich dem Verbraucher“, mahnte Koch-Achelpöhler. Dazu müssen nach Ansicht des IVA die an der Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Behörden über ausreichend qualifiziertes Personal und Sachressourcen verfügen.

Begrüßt hat der IVA den im Gesetzentwurf vorgesehenen Straftatbestand für die Verbreitung illegaler Pflanzenschutzmittel (Strafmaß: bis zu drei Jahre Haft). Allerdings gehen dem Wirtschaftsverband die im Gesetzentwurf vorgesehenen Abwehrmaßnahmen nicht weit genug. „Wir haben in Deutschland ein sehr hohes Schutzniveau für Verbraucher, Anwender und Umwelt durch sehr strenge Zulassungsregeln. Dies darf nicht durch zu laxe Regeln bei Importverstößen unterlaufen werden“, betonte Koch-Achelpöhler.

So fordert der IVA ausdrücklich, dass Akteure, die mehrfach durch Importverstöße aufgefallen sind, alle Genehmigungen zum sogenannten Parallelhandel verlieren. Auch müsse ins Gesetz eine Vorschrift eingefügt werden, die den Behörden die Beschlagnahme illegaler Importware ermöglicht. IVA

 

(c) DEGA online, 28.10.11

 

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