Reform der Sozialversicherungen: Kann sich der Gartenbau behaupten?
Die landwirtschaftliche Sozialversicherung soll grundlegend reformiert werden.
Seit gut einer Woche liegt ein Referentenentwurf hierzu vor. In einer ersten Stellungnahme gegenüber dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
weist die Sozialversicherung für den Gartenbau auf Schwachstellen hin.
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Die Versicherten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden durch den anhaltenden Strukturwandel in der Landwirtschaft seit Jahren weniger. Daher plant die Bundesregierung die Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung an die Strukturveränderungen anzupassen und alle landwirtschaftlichen Unternehmen in einem Bundesträger zu versichern.
Auch die Gärtnerinnen und Gärtner Deutschlands sind hiervon betroffen. Zwar sind sie seit 1913 in einer eigenen Körperschaft, in der Sozialversicherung für den Gartenbau,
versichert, aber diese zählt auch zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Im Gartenbau verläuft der Strukturwandel allerdings entgegen dem Trend. Rund 635.000 Versicherte zählt allein die gärtnerische Unfallversicherung.
Gut gemeint, heißt nicht gut gemacht
Daher soll nach dem Willen der Bundesregierung den besonderen Belangen des Gartenbaus in dem Gesetz Rechnung getragen werden. Gleichwohl wird aber die berufsständische Selbstverwaltung auf ein Minimum heruntergefahren. Im Gegenzug soll bis einschließlich
2017 ein gärtnerischer Beirat bei der gartenbauspezifischen Prävention mitwirken.
Anstelle der bisherigen Hauptverwaltung in Kassel mit derzeit noch rund 400 Mitarbeitern soll eine Geschäftsstelle entstehen. Welche Aufgaben für den Gartenbau hier zukünftig erbracht werden sollen, bleibt offen, unterstreicht die Sozialversicherung Gartenbau, zumal die Sicherstellung einer ortsnahen Betreuung der Versicherten
in dem Referentenentwurf aufgenommen worden sei.
Bleibe dann nur die Betreuung im Rahmen der Beitragsfeststellung für die gärtnerischen Dienstleistungsbetriebe, also im Wesentlichen für die GaLaBau-Unternehmen, Kommunen und Friedhöfe?
Bangen müssten die Gärtner außerdem, ob sich der Gartenbau im Namen der künftigen Bundeskörperschaft wiederfindet.
Keine nachhaltige Lösung
Fakt ist, dass die Interessen des Gartenbaus nicht dauerhaft in dem neuen Bundesträgerverankert werden sollen. Lediglich für eine begrenzte Zeit bis zum Jahr 2017 soll die Lösung mit dem Beirat gelten. Danach werden die Belange des Gartenbaus in der Sozialversicherung durch die Landwirte bestimmt.
Zukünftiger Beitragsmaßstab offen
Fatal dürften sich die zukünftigen Mehrheitsverhältnisse in der berufsständischen Selbstverwaltung auch im Rahmen des Beitragsmaßstabes für Berufsgenossenschaft und Krankenkasse auswirken, vermutet die Sozialversicherung Gartenbau. Gerade den Beitragsmaßstab des Gartenbaus habe ein vom Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beauftragter Gutachter als zielführend angesehen. Dieser als vorzüglich anerkannte entgeltbasierte Beitragsmaßstab des Arbeitswertes solle, so die Auffassung des Gutachters, auch in Zukunft in der Unfall- und Krankenversicherung
weiter genutzt werden.
Dem entgegen stünden allerdings Bestrebungen seitens der Landwirtschaft, auch für den Gartenbau den auf Fläche basierenden Arbeitsbedarf als Grundlage für die Beiträge in der Unfallversicherung einzuführen. Seitens der Sozialversicherung Gartenbau werde aus diesem Grund dafür plädiert, nicht nur die Fortsetzung der gartenbauspezifischen Prävention im Gesetzestext zu verankern, sondern auch entsprechend der Empfehlung des Gutachters das Beitrags- und Bonussystem für
den Gartenbau zu erhalten.
Dies solle damit erreicht werden, dass in der Satzung des neuen Trägers dauerhaft festgeschrieben wird, dass die Selbstverwaltung der Geschäftsstelle Gartenbau neben der gärtnerischen Prävention auch den gärtnerischen Beitragsmaßstab einschließlich des Gefahrtarifs und der entsprechenden Beitragsberechnung festzulegen hat.
Quelle: Sozialversicherung Gartenbau
(c) DEGA online 11. Oktober 2011
Auch die Gärtnerinnen und Gärtner Deutschlands sind hiervon betroffen. Zwar sind sie seit 1913 in einer eigenen Körperschaft, in der Sozialversicherung für den Gartenbau,
versichert, aber diese zählt auch zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Im Gartenbau verläuft der Strukturwandel allerdings entgegen dem Trend. Rund 635.000 Versicherte zählt allein die gärtnerische Unfallversicherung.
Gut gemeint, heißt nicht gut gemacht
Daher soll nach dem Willen der Bundesregierung den besonderen Belangen des Gartenbaus in dem Gesetz Rechnung getragen werden. Gleichwohl wird aber die berufsständische Selbstverwaltung auf ein Minimum heruntergefahren. Im Gegenzug soll bis einschließlich
2017 ein gärtnerischer Beirat bei der gartenbauspezifischen Prävention mitwirken.
Anstelle der bisherigen Hauptverwaltung in Kassel mit derzeit noch rund 400 Mitarbeitern soll eine Geschäftsstelle entstehen. Welche Aufgaben für den Gartenbau hier zukünftig erbracht werden sollen, bleibt offen, unterstreicht die Sozialversicherung Gartenbau, zumal die Sicherstellung einer ortsnahen Betreuung der Versicherten
in dem Referentenentwurf aufgenommen worden sei.
Bleibe dann nur die Betreuung im Rahmen der Beitragsfeststellung für die gärtnerischen Dienstleistungsbetriebe, also im Wesentlichen für die GaLaBau-Unternehmen, Kommunen und Friedhöfe?
Bangen müssten die Gärtner außerdem, ob sich der Gartenbau im Namen der künftigen Bundeskörperschaft wiederfindet.
Keine nachhaltige Lösung
Fakt ist, dass die Interessen des Gartenbaus nicht dauerhaft in dem neuen Bundesträgerverankert werden sollen. Lediglich für eine begrenzte Zeit bis zum Jahr 2017 soll die Lösung mit dem Beirat gelten. Danach werden die Belange des Gartenbaus in der Sozialversicherung durch die Landwirte bestimmt.
Zukünftiger Beitragsmaßstab offen
Fatal dürften sich die zukünftigen Mehrheitsverhältnisse in der berufsständischen Selbstverwaltung auch im Rahmen des Beitragsmaßstabes für Berufsgenossenschaft und Krankenkasse auswirken, vermutet die Sozialversicherung Gartenbau. Gerade den Beitragsmaßstab des Gartenbaus habe ein vom Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beauftragter Gutachter als zielführend angesehen. Dieser als vorzüglich anerkannte entgeltbasierte Beitragsmaßstab des Arbeitswertes solle, so die Auffassung des Gutachters, auch in Zukunft in der Unfall- und Krankenversicherung
weiter genutzt werden.
Dem entgegen stünden allerdings Bestrebungen seitens der Landwirtschaft, auch für den Gartenbau den auf Fläche basierenden Arbeitsbedarf als Grundlage für die Beiträge in der Unfallversicherung einzuführen. Seitens der Sozialversicherung Gartenbau werde aus diesem Grund dafür plädiert, nicht nur die Fortsetzung der gartenbauspezifischen Prävention im Gesetzestext zu verankern, sondern auch entsprechend der Empfehlung des Gutachters das Beitrags- und Bonussystem für
den Gartenbau zu erhalten.
Dies solle damit erreicht werden, dass in der Satzung des neuen Trägers dauerhaft festgeschrieben wird, dass die Selbstverwaltung der Geschäftsstelle Gartenbau neben der gärtnerischen Prävention auch den gärtnerischen Beitragsmaßstab einschließlich des Gefahrtarifs und der entsprechenden Beitragsberechnung festzulegen hat.
Quelle: Sozialversicherung Gartenbau
(c) DEGA online 11. Oktober 2011
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