Musik in der Einzelhandelsgärtnerei: BVE klärt über Regeln auf
Musik sorgt für eine angenehme Atmosphäre in der Einzelhandelsgärtnerei.
Kunden fühlen sich wohler beim Einkaufserlebnis, wenn Musik gespielt wird und auch die
Mitarbeiter schätzen sie als klangvolle Untermalung während der Arbeitszeit. Beim Abspielen von Musik in der Einzelhandelsgärtnerei müssen allerdings einige Regeln beachtet werden.
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Neben GEZ-Gebühren, die anfallen, wenn Rundfunkgeräte in den Einzelhandelsgärtnereien bereitgehalten werden, können auch unter Umständen GEMA-Gebühren anfallen. Die GEMA fordert für das Abspielen von urheberrechtlich geschützter Musik eine Gebühr. Durch die Zahlung der GEMA-Gebühren wird den Nutzern so ein legaler Zugang zur Musik geboten und die Rechte-Inhaber dieser Musikstücke entlohnt.
Das Merkblatt „Musik in der Einzelhandelsgärtnerei“, das vom Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE) in Zusammenarbeit mit dem Rechtsreferat des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) erstellt worden ist, stellt die beiden Gebührenmodelle vor und zeigt auf, wann >welche Gebühren zu zahlen sind. Es wurde den Gartenbau-Landesverbänden zur Verfügung gestellt. Interessierte Mitglieder können es in den Geschäftsstellen anfordern.
Quelle: ZVG
(c) DEGA PRODUKTION UND HANDEL online, 01.09.2011
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