EHEC: Verzehrsempfehlungen für rohe Sprossen und Keimlinge
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Die Bundesländer haben nach Abschluss der Rückverfolgungsmaßnahmen mitgeteilt, dass sich eine mögliche Gefährdung durch Kreuzkontamination anderer Samenprodukte durch Bockshornkleesamen in Deutschland nicht bestätigt hat. Die im Fokus der Ermittlungen stehenden Chargen Bockshornkleesamen aus Ägypten werden derzeit von den Landesbehörden vom Markt auf allen
Stufen zurückgenommen. Die Verfolgung der Chargen ist in großen Teilen abgeschlossen.
Sollten in Privathaushalten noch Bockshornkleesamen für Sprossen und Keimlinge vorhanden sein, die in den Jahren 2009 bis 2011 gekauft wurden, sollten diese mit dem Restmüll entsorgt werden. Dies trifft auch für Samenmischungen zu, die Bockshornkleesamen enthalten.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt den Herstellern von Sprossen bzw. Keimlingen zum Rohverzehr ergänzend, die Samen vor der Verwendung so zu behandeln, dass eventuell vorhandene
Krankheitserreger eliminiert werden. Das Herstellungsverfahren von Sprossen und Keimlingen begünstigt das Wachstum von Krankheitserregern.
Das BfR hat bereits 2009 die bakterielle Belastung von Sprossen und Keimlingen untersucht. Das Ergebnis zeigte, dass Bakterien sich in fertig verpackten Sprossen und Keimlingen bereits innerhalb von wenigen
Tagen stark vermehren. Personen mit geschwächter Immunabwehr sollten daher auf den Verzehr von rohen Sprossen und Keimlingen vorsichtshalber verzichten. Allen anderen Personen rät das BfR, diese Lebensmittel vor dem Verzehr zur Verringerung der Keimbelastung gründlich zu waschen und möglichst schnell zu verbrauchen.
Weitere Infos:
www.brf.bund.de
www.bvl.bund.de
www-rki.de
BfR
(c) DEGA online, 22.7.11
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