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Diebstahl auf Gräbern

Störung der Totenruhe

Veröffentlicht am
Zur DEGA-Newsletter-Meldung „Diebstahl – Metall, Pflanzen und mehr“ vom 29. April ein Tipp für die Praxis von Andreas Mäsing, Geschäftsführer der Friedhofsgärtner Gelsenkirchen: „Diebstähle auf Gräbern nicht als Diebstahl, sondern als Störung der Totenruhe anzeigen. Eine Anzeige sorgt für Aufmerksamkeit bei der Polizei und hat zumindest hier in Gelsenkirchen dazu geführt, dass mehr auf den Friedhöfen patroulliert wird.“ Zeigt man den Diebstahl als Störung der Totenruhe an, wird aus dem einfachen Eigentumsdelikt ein sogenanntes Offizialdelikt, das jedermann anzeigen kann. Einen Diebstahl kann hingegen nur der anzeigen, der zum Beispiel Nutzungsberechtigter eines Grabes und damit Eigentümer der Pflanzen ist. Das...
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