Ökotest: Blumen aus heimischem Freilandanbau bevorzugen
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Hauptanliegen des Artikels war es, auf einen verantwortungsbewussten Einkauf von Schnittblumen,
insbesondere von Rosen zum Muttertag, hinzuweisen. In den Untersuchungen von Ökotest lag der Schwerpunkt auf der Belastung von Rosen mit Pflanzenschutzmitteln, den Konsequenzen für die Mitarbeiter auf den Blumenfarmen sowie den Auswirkungen auf Floristen und Verbraucher. Im Ergebnis wurden auf allen untersuchten Proben Rückstände gefunden, wobei nach Aussage von Ökotest insbesondere „der Giftcocktail, der den Pflanzen anhafte, bedenkliche Auswirkungen habe“. Die Untersuchungsergebnisse seien bedauerlich, so der Bundesverband Zierpflanzen (BVZ), habe der Verbraucher doch ein uneingeschränktes
Anrecht auf gesundheitlich unbedenkliche Produkte.
In einer Stellungnahme zu den Untersuchungen teilt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit, dass Zierpflanzen, wie Schnittblumen, mit Pflanzenschutzmitteln vor Schädlingen geschützt werden. Auf der Basis von Literaturrecherchen und Daten anderer Institutionen habe man mögliche gesundheitliche Risiken von Schnittblumen aus europäischer Produktion sowie der wichtigsten Exportländer dieser Produkte bewertet und kommt nach Sichtung der vorliegenden Daten zu der Einschätzung, dass von den in Deutschland gehandelten Schnittblumen kein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht. Gleiches gilt für das Personal, das im Blumenhandel tätig ist und mit Schnittblumen umgeht.
Ein nachhaltiger Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist als Bestandteil des integrierten Pflanzenschutzes in Deutschland gesetzlich verankert und gute fachliche Praxis. Der BVZ empfiehlt seinen angeschlossen Mitgliedern darüber hinaus, sich einem Qualitätssicherungssystem anzuschließen, das deutlich über die gesetzlichen Forderungen hinausgeht.
Erst vor wenigen Wochen wurden 15 Zierpflanzenunternehmen mit einem Zertifikat von Global G.A.P. ausgezeichnet. Sie gehen damit eine Verpflichtung zur Erfassung und Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln, Maßnahmen zur Ressourcenschonung im Bereich Energie und Wasser sowie der Einhaltung sozialer Standards bei den Arbeitsbedingungen ein.
Bei „Fair“ gehandelten Produkten liegt die Rose hinter Kaffee in der Bedeutung inzwischen schon auf Platz 2. Bedauerlich, dass bei den Untersuchungen von Ökotest auch Rosen, die mit Labeln von FFP und FLP gekennzeichnet waren, Rückstände nicht zugelassener Mittel aufwiesen. Nach Meinung des BVZ müssen hier klare Konsequenzen für die betroffenen Betriebe erfolgen. In einem ersten Gespräch mit FLP wurde dies zugesichert. Unabhängig von der Art des Labels ist dies im Sinne der Glaubwürdigkeit gegenüber dem Verbraucher oberstes Gebot.
FLP selbst verweist in einer Stellungnahme darauf, dass die Giftigkeit von Pflanzenschutzmitteln stets mit der Menge zusammenhängt und diese im Ökotest-Artikel nicht berücksichtigt wurde. Der Beitrag habe außerdem Mittel zu Unrecht als bedenklich aufgeführt. Die komplette FLP-Stellungnahme finden Sie hier.
Quelle: BVZ/ZVG
(c) DEGA P&H online, 6.5.11
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