Höhere Fördersätze für Biomasseanlagen und Solarkollektoren
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Die Fördersätze sowohl für Solarkollektoren als auch den Kesseltausch werden heraufgesetzt, die Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln wird wieder eingeführt und bei Wärmepumpen werden die technischen Förderanforderungen heruntergesetzt.
Ab sofort können auf Grundlage der neuen Richtlinie Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich. Einige der Verbesserungen gelten nur bis zum Jahresende, so dass nur bei einer Antragstellung vor dem 30. Dezember 2011 die erhöhte Förderung in Anspruch genommen werden
kann.
Weitergehende Informationen sowie Antragsunterlagen sind über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA (www.bafa.de) zu beziehen. ZVG
(c) DEGA P&H online, 18.3.11
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