• Geben Sie einen Suchbegriff ein
    oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

    Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

    Höhere Fördersätze für Biomasseanlagen und Solarkollektoren

    Mit dem 15. März 2011 sind neue Richtlinien zum Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) in Kraft getreten. Dies hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bekannt gegeben. Zukünftig sollen erneuerbare Energien eine stärkere Förderung erfahren als bisher. Wichtige Änderungen liegen in den Bereichen Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen.
    Veröffentlicht am
    / Artikel kommentieren
    Artikel teilen:

    Die Fördersätze sowohl für Solarkollektoren als auch den Kesseltausch werden heraufgesetzt, die Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln wird wieder eingeführt und bei Wärmepumpen werden die technischen Förderanforderungen heruntergesetzt.

    Ab sofort können auf Grundlage der neuen Richtlinie Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich. Einige der Verbesserungen gelten nur bis zum Jahresende, so dass nur bei einer Antragstellung vor dem 30. Dezember 2011 die erhöhte Förderung in Anspruch genommen werden
    kann.

    Weitergehende Informationen sowie Antragsunterlagen sind über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA (www.bafa.de) zu beziehen. ZVG

     

    (c) DEGA P&H online, 18.3.11

    0 Kommentare
    Was denken Sie? Artikel kommentieren

    Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
    Schreiben Sie den ersten Kommentar.

    Artikel kommentieren
    Was denken Sie? Artikel kommentieren