Diebstähle: Wachsamkeit gefordert
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Da sie offenbar gestört wurden, verursachten sie „nur“ Schäden an der Eindeckung, die Kupferplatten sind noch komplett. Im Großraum Hannover vergriffen sich Diebe am Friedhofszaun. Nebst den Toren ließen sie gleich die gesamte Einzäunung mitgehen. Am Niederrhein räumten sie die Beschriftung eines Gedenkfeldes aus dem Zweiten Weltkrieg gleich komplett in einer Nacht ab. Anrufe bei der Polizei helfen wenig, das wissen die meisten Friedhofsgärtner aus leidvoller Erfahrung. Die Polizei betrachtet auch die Diebstähle von Gräbern als Bagatelle – und für solche „Kleinigkeiten“ rücken die Beamten selten aus. Dabei handelt es sich hier rechtlich nicht nur um Diebstahl: Wer sich am Grab eines Menschen vergreift, stört die Totenruhe und das ist bei uns ein Straftatbestand. Für die Gärtner bestehen leider wenig Chancen, sich im Sinne ihrer Kunden zu wehren. Erhöhte Aufmerksamkeit, vor allem an Abend, scheint noch das einzige Mittel um zumindest ganz dreiste Diebe abzuhalten. Jam
(c) DEGA online, 11.2.11
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