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Vertragsrecht

Richtlinien für die Rahmenpflege

Die Rahmenpflege ist ein wichtiges Standbein für Unternehmen des Friedhofsgartenbaus geworden. Die Kommunen vergeben früher selbst erledigte Aufgaben zunehmend an Dritte. Deshalb lohnt es sich für Friedhofsgärtner, auch über vertragsrechtliche Aspekte der Vergabe und Ausführung von Pflegeleistungen in Grundzügen Bescheid zu wissen.

Veröffentlicht am
Wer eine Leistung anbietet, muss sie auch so und zum genannten Preis ausführen
Wer eine Leistung anbietet, muss sie auch so und zum genannten Preis ausführenMartin Degenbeck
Da es sehr unterschiedliche Leistungen sind, deren Abwicklung das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regeln soll, kann dieses nur einen groben Rahmen vorgeben. Mithilfe von Vertragsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach § 305-311 BGB werden Einzelheiten festgelegt. Diese dürfen dem BGB nicht widersprechen, sondern nur den vorgegebenen Rahmen ausfüllen. Die AGB dürfen weiterhin den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen und müssen immer schriftlich vereinbart werden. Es besteht die Möglichkeit, diese selbst zu formulieren – was ohne juristischen Beistand problematisch ist – oder aber vorgefertigte AGB zu übernehmen. Die Kommune als wichtigster Auftraggeber für die Rahmenpflege auf Friedhöfen ist allerdings...
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