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Gutachten zum ermäßigten Steuersatz empfiehlt fast ausnahmslose Streichung

Das Gutachten mit dem Titel „Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten“ kommt zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme der Steuersatzermäßigung für die Lieferung von Lebensmitteln derzeit keine hinreichenden Gründe bestünden, die bestehenden Steuersatzermäßigungen fortzuführen. Für den Gartenbau und die Land- und Forstwirtschaft sollen alle Steuerermäßigungen zusammen mit der Pauschalbesteuerung abgeschafft werden.
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 Nach Meinung der Gutachter sei die Pauschalierung ein Anachronismus, da sich die ursprünglich tragenden Vereinfachungsgründe weitgehend erledigt hätten. Für eine Förderung von Schnittblumen und gartenbaulichen Erzeugnissen bestehe keine Rechtfertigung, so die Gutachter. Bei ihren Begründungen verweisen sie darauf, dass die Steigerung der Nachfrage nach bestimmten Produkten durch einen ermäßigten Steuersatz immer eine Nachfrageverminderung bei anderen Produkten nach sich ziehe und dort dann auch zu Arbeitsplatzverlusten führe. Per Saldo würde es immer zu einem Nullsummenspiel kommen.

Nach Aussage von Dr. Siegfried Scholz, Generalsekretär des Zentralverbands Gartenbau lassen die Gutachter aber wirtschaftspolitische Aussagen und Marktrealitäten vollkommen außer Acht. Sie selbst betonen, dass eine Untersuchung von Verbraucherverhalten auf Preiserhöhungen viel zu aufwendig wäre. Marktstatistiken belegen allerdings, dass sehr wohl erhebliche Auswirkungen auf Grund von Preisanpassungen zu befürchten sind. Dies insbesondere, da es sich bei Blumen und Pflanzen um hochpreiselastische Produkte handelt. Was bedeutet: Preissteigerungen führen immer unmittelbar zu einem Rückgang im Mengenverbrauch. Damit ist zu befürchten, dass es wiederum zu einem Abbau von Arbeitsplätzen kommt, wie Erfahrungen in Frankreich in den 90er Jahren dies für den Gartenbau eindeutig belegen. Als völlig unverständlich muss in diesem Zusammenhang die Aussage der Gutachter gewertet werden, dass die Annahme, die erhöhte Steuer könne vollständig auf den Verbraucher abgewälzt werden, zwar als unrealistisch eingeschätzt werde, sie aber dennoch aus methodischen Gründen Grundlage des Gutachtens sei.

„Noch steht nicht fest, wie die Aussagen aus dem Gutachten jetzt in die Arbeiten der im Koalitionsvertrag vereinbarten, noch zu bildenden Kommission einfließen werden. Die drohende Anhebung der reduzierten Steuersätze um sage und schreibe zwölf Prozentpunkte würde einen Kahlschlag in der Branche nach sich ziehen“, so Scholz. „Das kann von der Politik so nicht gewollt sein. Wir werden nicht nachlassen, die Politik auf die möglichen marktwirtschaftlichen Auswirkungen hinzuweisen, um unsere Betriebe vor einer Radikallösung zu schützen. Die ausschließliche Suche der Gutachter nach einem optimalen Steuermix und die reine Betrachtung aus umsatzsteuersystematischem Blickwinkel darf nicht die Anleitung für politisches Handeln sein.“

Auch die EU hat im Evaluierungsverfahren den reduzierten Steuersatz auf Blumen und Pflanzen gestärkt, ein Alleingang für Deutschland wäre eine Katastrophe für die deutschen Unternehmen.(Quelle: ZVG)

 

(c) DEGA P&H online, 28.9.10

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