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GBG: Prüfaufwand auf Friedhöfen reduziert

Der Vorstand der Gartenbau-Berufsgenossenschaft (GBG) hat am 6. Dezember 2006 die Unfallverhütungsvorschrift „Friedhöfe und Krematorien“ so geändert, dass sich für Friedhofsverwaltungen der jährliche Prüfaufwand reduziert.
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Ab dem 1. Januar 2007 kann die im Frühjahr stattfindende Grabmalüberprüfung zur Verkehrssicherheit mit einer Druckkraft von 300 N anstatt mit 500 N vollzogen werden. Voraussetzung für die Handprüfung ist allerdings, dass das Grabmal ordnungsgemäß aufgestellt wurde und der Steinmetz dies gegenüber der Verwaltung dokumentiert.

Möglich geworden ist es durch ein neues Regelwerk der Deutschen Naturstein-Akademie, das in der Unfallverhütungsvorschrift für die Friedhofsverwaltungen abgedruckt wurde. GBG

 

www.dega.de, 10. Januar 2007

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