Sozialkassenbeiträge: SOKA-Bau gefährdet Existenz von Betrieben
Wiesbadener Versorgungseinrichtung fahndet intensiv nach möglichen Beitragszahlern
Spätestens seit 1989 der Rahmentarifvertrag als allgemein verbindlich erklärt wurde, gibt es eine Tarifkonkurrenz zwischen dem in Tätigkeiten beschriebenen Bautarifvertrag und dem ergebnisorientierten GaLaBau-Tarifvertrag. Das führte auch schon in der Vergangenheit dazu, dass die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) in Wiesbaden, Landschaftsbaubetriebe, die bisher bei der Einzugsstelle des Garten- und Landschaftsbaus in Bad Honnef (EWGaLa) Winterbauumlage und Ausbildungsumlage entrichtet haben, angeschrieben, und von diesen für bis zu vier Jahre rückwirkend Beiträge von 20 % auf die Lohnsumme gefordert hat.
In den letzten fünf Jahren hat sich die Zahl der im Baugewerbe beschäftigten Arbeitnehmer nahezu halbiert. Damit ist der SOKA-BAU ein großer Teil an Beitragseinnahmen verloren gegangen, welche die Sozialkasse durch das Aufspüren neuer Beitragszahler zu kompensieren versucht. In jüngster Zeit scheint die SOKA-BAU ihre Bemühungen intensiviert zu haben und sucht nun systematisch nach Betrieben, die Leistungen ausführen, wie sie auch im Bautarifvertrag beschrieben werden. Dabei baut die Sozialkasse auf Meldungen aus den Reihen der Bauwirtschaft und die Ergebnisse aus der Durchforstung von Handelsregisterveröffentlichungen in den Tageszeitungen und den Einträgen in den „Gelben Seiten“.
Beitragspflichtig sind Betriebe, die nicht einem der Landesverbände des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus angehören, also nicht tarifgebunden sind, und Arbeiten ausführen, die typischerweise auch vom Baugewerk angeboten werden, also Erd- und Tiefbau, Pflaster- und Belagsarbeiten, Mauerbau oder das Verlegen von Leitungen. Als Konsequenz aus der Eingliederung in den Bautarifvertrag droht Unternehmern nicht nur die deutlich teurere Teilnahme am Beitragsverfahren der SOKA-Bau (20 % der Bruttolohnsumme gegenüber derzeit 1,95 % beim EWGaLa), sondern auch die Zahlung höherer Mindestlöhne. Hauptproblem dürften mögliche Nachforderungen für bis zu vier vergangene Jahre sein, die im Gegensatz zu den laufenden Beiträgen keine Gegenleistungen bedingen.
Die Landesverbände des GaLaBau empfehlen deshalb Nichtmitgliedsbetrieben, sich um eine Aufnahme im jeweiligen Verband zu bemühen.
An einer Lösung zum Wohl der Unternehmen und der Arbeitnehmer scheint die SOKA-BAU bisher nicht interessiert. Alleine in NRW gab es im vergangenen Jahr 41 Klagen gegen GaLaBau-Betriebe zur Teilnahme am Beitragsverfahren. Davon hat die SOKA-BAU 39 gewonnen. Nur bei zwei beklagten Mitgliedsbetriebe eines Landesverbands ging das Verfahren zu deren Gunsten aus. Vergleichsangebote wurden selbst unter Hinweis auf die Existenzgefährdung der Betriebe von Seiten der Sozialkasse abgelehnt. Es lässt sich der Eindruck gewinnen, dass es den Verantwortlichen gar nicht so unangenehm ist, wenn Betriebe noch in die Kasse einzahlen, dann aber durch Insolvenz als Vorteils-nehmer ausfallen.
Tjards Wendebourg