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Tarifabschluss in Nordrhein-Westfalen

In der Tarifverhandlung am 7. Juli 2010 in Köln haben die Gartenbauverbände NRW und die IG Bauen-Agrar-Umwelt einen Tarifabschluss für den Erwerbsgartenbau in NRW getätigt. Der Tarifvertrag gilt ab 1. April 2010 und ist erstmals kündbar zum 31. März 2012.
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Der Ecklohn im Erwerbsgartenbau und der Floristik erhöht sich ab dem 1. August 2010 um 2,0 %. Der Ecklohn der Friedhofsgärtner erhöht sich um 22 Cent. Auch die Gehälter werden ab dem 1. August um den gleichen Prozentsatz angehoben. Die unteren Gehaltsgruppen erhalten eine höhere Anhebung.

Zusätzlich erhalten alle vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer zwei Sonderzahlungen in Höhe von  100 €. Die Sonderzahlungen sind fällig am 1. November 2010 und 1. Juni 2011. Die teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer erhalten diese Zahlung anteilig.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ebenfalls ab dem 1. August 2010. Dieser Tarifvertrag ist erstmals kündbar zum 31. Juli 2012. Die Ausbildungsvergütungen betragen im

  • 1. Jahr  450 €
  • 2. Jahr  500 € 
  • 3. Jahr  570 €.


Daneben wurde vereinbart, in den Lohngruppen der ungelernten Arbeitnehmer die noch vorhandenen Altersgrenzen zu streichen.

Landesverband Gartenbau Rheinland e.V.

 

(c) DEGA P&H online, 13.7.10

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