Tarifabschluss in Nordrhein-Westfalen
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Der Ecklohn im Erwerbsgartenbau und der Floristik erhöht sich ab dem 1. August 2010 um 2,0 %. Der Ecklohn der Friedhofsgärtner erhöht sich um 22 Cent. Auch die Gehälter werden ab dem 1. August um den gleichen Prozentsatz angehoben. Die unteren Gehaltsgruppen erhalten eine höhere Anhebung.
Zusätzlich erhalten alle vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer zwei Sonderzahlungen in Höhe von 100 €. Die Sonderzahlungen sind fällig am 1. November 2010 und 1. Juni 2011. Die teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer erhalten diese Zahlung anteilig.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ebenfalls ab dem 1. August 2010. Dieser Tarifvertrag ist erstmals kündbar zum 31. Juli 2012. Die Ausbildungsvergütungen betragen im
- 1. Jahr 450 €
- 2. Jahr 500 €
- 3. Jahr 570 €.
Daneben wurde vereinbart, in den Lohngruppen der ungelernten Arbeitnehmer die noch vorhandenen Altersgrenzen zu streichen.
Landesverband Gartenbau Rheinland e.V.
(c) DEGA P&H online, 13.7.10
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