Geldbuße für Urinieren auf Grab
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Der Rentner war im März auf dem Friedhof in Stadtteil-Empede seinem Bedürfnis nachgegangen und hatte ausgerechnet auf das Grab des Torwarts uriniert. Ein Zeuge hatte sich das Auto-Kennzeichen des Mannes notiert und die Polizei alarmiert, die wegen Störung der Totenruhe ermittelte. Fraglich bleibt bei dieser Geschichte, ob es auf diesem Friedhof keine öffentliche Bedürfnisanstalt gibt, oder ob der von einem dringenden Geschäft geplagte Mann keinen passenderen Ort wie zum Beispiel einem Baum oder andere Gehölze außerhalb von Gräbern für die Verrichtung seiner Notdurft fand. PR/Jam
(c) DEGA P&H online, 18.6.10
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