Totgeborene Kinder haben Recht auf Bestattung
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Dennoch verzichten viele Betroffene auf die Bestattung ihrer totgeborenen Kinder, weil sie die Rechtslage nicht kennen. so die Erfahrung in Königswinter. Die jeweiligen Bestattungsgesetze der Bundesländer erlauben es aber ausdrücklich, totgeborene Kinder bestatten zu lassen. „Eltern totgeborener Kinder müssen nicht auf einen Ort der Erinnerung verzichten“, meint Hermann Weber, Vorsitzender von Aeternitas.
Deutsche Behörden nehmen totgeborene Kinder nicht in das Personenstandsregister auf, wenn ihr Gewicht unter 500 Gramm liegt. Offiziell tragen sie somit keinen Namen und sind so auch kein Mitglied der Gesellschaft. Für die kleinen Körper besteht keine Bestattungspflicht. Sie werden zusammen mit Klinikabfällen entsorgt, wenn niemand eine Bestattung veranlasst. Immer mehr Friedhöfe reagieren aber auf die Bedürfnisse der Eltern und bieten Grabfelder für die Bestattung sogenannter Sternen- oder Schmetterlingskinder an. PR
(c) DEGA P&H online, 12.3.10
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