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Innovationspreis Gartenbau 2010: Bewerbungsfrist verlängert

Die Bewerbungsfrist für den „Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2010“ wurde bis 26. März 2010 verlängert. Mit dem Preis zeichnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wieder hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau aus.
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Bewerben kann sich jedes Unternehmen, das Gartenbauprodukte herstellt oder damit handelt, Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören. Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art handeln, um eine beispielhafte Kooperation oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen. Neu aufgenommen sind Innovationen im Bereich beispielhafter Unternehmenskonzepte, die der Kategorie Kooperation/Betriebsorganisation zugeordnet werden.

Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von der Bewertungskommission in den Kategorien Pflanzen, Technik, Kooperation/Betriebsorganisation vergeben. Die Höhe des Geldbetrages richtet sich nach dem Innovationswert der Bewerbung. Jeder Preisträger erhält maximal 7.500 Euro.

Neuer Einsendeschluss ist der 26. März 2010!

Bewerbungen sind zu richten an:  Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V.(KTBL), Bartningstr. 49, 64289 Darmstadt, Telefon: 06151 7001-0, gartenbau@ktbl.de .

Die eingesandten Bewerbungen müssen neben der ausgefüllten Kurzdarstellung auch eine ausführliche Beschreibung und Erläuterung der Innovation enthalten (z. B. technische Beschreibungen oder Kulturbeschreibungen). Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.bmelv.de in der Rubrik Landwirtschaft/Pflanze/Gartenbau verfügbar.

Bewertungskriterien: innovative Qualität, Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft, praktische Anwendung, Marktchancen sowie der Modellcharakter für andere Betriebe.

Die eingegangenen Bewerbungen werden von einer Bewertungskommission beurteilt. Die Entscheidung dieser Kommission ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisträger werden durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder seinem Vertreter im Amt ausgezeichnet. KTBL

 

(c) DEGA P&H online, 5.3.10

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